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   OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18   

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OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18 (https://dejure.org/2023,8268)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08.02.2023 - 1 N 588/18 (https://dejure.org/2023,8268)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - 1 N 588/18 (https://dejure.org/2023,8268)
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  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18
    Das in den genannten Bestimmungen enthaltene Abwägungsgebot ist dann verletzt, wenn ein sachgerechter Abwägungsvorgang überhaupt nicht stattgefunden hat (Abwägungsausfall), in die Abwägung solche Belange nicht eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge hätten eingestellt werden müssen (Abwägungsdefizit), wenn die Bedeutung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Gewicht steht (vgl. zum Vorstehenden grundlegend BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309 = juris Rn. 29).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18
    Die Anforderungen an die Abwägung beziehen sich sowohl auf den Abwägungsvorgang als auch - mit Ausnahme des Erfordernisses, dass überhaupt eine Abwägung stattgefunden haben muss - auf das Abwägungsergebnis (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, 315 = juris, insb.
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18
    Denn diese Fehleinschätzung hinsichtlich der baulichen Nutzungsmöglichkeiten kann sich für die betroffenen Grundstückseigentümer wie eine Teilenteignung auswirken, so dass dem Bestandsschutz ein den von Art. 14 Abs. 3 GG erfassten Fällen vergleichbares Gewicht zukommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 565/91 - NVwZ 1999, 979 und Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727, OVG Meck.-Vorp., Urteil vom 5. Juni 2012 - 3 K 36/11 - juris Rn. 125).
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18
    Denn diese Fehleinschätzung hinsichtlich der baulichen Nutzungsmöglichkeiten kann sich für die betroffenen Grundstückseigentümer wie eine Teilenteignung auswirken, so dass dem Bestandsschutz ein den von Art. 14 Abs. 3 GG erfassten Fällen vergleichbares Gewicht zukommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 565/91 - NVwZ 1999, 979 und Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727, OVG Meck.-Vorp., Urteil vom 5. Juni 2012 - 3 K 36/11 - juris Rn. 125).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18
    Auch das Gewicht des betroffenen Belangs in der Abwägung kann für die Ergebnisrelevanz von Bedeutung sein (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 ).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18
    Letzteres ist der Fall, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Vorgang die Planung anders ausgefallen wäre; eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 und Beschluss vom 20. Januar 1992 - 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5 = BRS 54 Nr. 18).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18
    Letzteres ist der Fall, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falls die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Vorgang die Planung anders ausgefallen wäre; eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 und Beschluss vom 20. Januar 1992 - 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5 = BRS 54 Nr. 18).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2012 - 3 K 36/11

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18
    Denn diese Fehleinschätzung hinsichtlich der baulichen Nutzungsmöglichkeiten kann sich für die betroffenen Grundstückseigentümer wie eine Teilenteignung auswirken, so dass dem Bestandsschutz ein den von Art. 14 Abs. 3 GG erfassten Fällen vergleichbares Gewicht zukommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 565/91 - NVwZ 1999, 979 und Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727, OVG Meck.-Vorp., Urteil vom 5. Juni 2012 - 3 K 36/11 - juris Rn. 125).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.1993 - 11a NE 53/89

    Bauplanungsrecht: Ermittlung der abwägungsrelevanten Gesichtspunkte erfordert bei

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18
    Denn die Ermittlung der in die Abwägung einzustellenden Belange erfordert bei der Überplanung eines (zum Teil) bereits überbauten Gebiets zunächst eine korrekte Bestandsaufnahme, die sich mit den im Plangebiet vorhandenen Nutzungen und ihren Auswirkungen auf die nähere Umgebung befasst (vgl. dazu allg. etwa OVG NRW, Urteil vom 8. März 1993 - 11a NE 53/89 - BRS 55 Nr. 12 = juris, dort insb. Leitsatz 1 und Rn. 52).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.02.2023 - 1 N 588/18
    Denn sie hatte die fragliche DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden konnte, nicht zur Einsicht bereit gehalten und darauf auch nicht in der Bebauungsplanurkunde hingewiesen (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09

    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener

  • BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der (ursprünglichen)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08

    Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans

  • OVG Bremen, 25.06.2019 - 1 D 1/18

    Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans 2391 zwischen Schwachhauser

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